Christen aus anderen Kirchen und Gemeinden, die unsere Gemeinschaft suchen, sich aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu einer Mitgliedschaft entschließen können, sollen sich von uns angenommen wissen und ihre Gaben und Kräfte ganz in das Gemeindeleben einbringen dürfen.

Durch die Mitgliedschaft im Freundeskreis wird der gemeinsame Wunsch nach einer verbindlichen Beteiligung am Glaubens- und Lebensvollzug der Gemeinde zum Ausdruck gebracht. Dazu gehören das Teilnehmen am Leben der Gemeinde (z.B. an Gemeindeveranstaltungen und Inanspruchnahme von Angeboten zur persönlichen Begleitung und Seelsorge durch die Gemeindemitarbeiter) und auch das Teilgeben (z.B. das Einbringen von Begabungen und Fähigkeiten und die Bereitschaft zum Mittragen der Lasten auch in finanzieller Hinsicht).

So gelten folgende Regeln:

  • Die Aufnahme in den Freundeskreis erfolgt nach einem persönlichen Antrag an die Gemeindeleitung. Die Gemeindeversammlung wird über die Aufnahme informiert.
  • Die Freundeskreismitglieder werden in das Mitgliederverzeichnis der Gemeinde aufgenommen (in der Rubrik Freundeskreis).
  • Zur Mitgliedschaft im Freundeskreis gehört als Ausdruck der Lebensgemeinschaft die Teilnahme an Verkündigung, Seelsorge und Abendmahl.
  • Die Mitglieder des Freundeskreises sind eingeladen zur Mitarbeit in der Gemeinde. Diese Einladung umfasst auch die Teilnahme als Gast an den öffentlichen Sitzungen des Gemeindeleitung und die Mitsprache in der Gemeindeversammlung (ohne Stimmrecht).