Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz? 

Herzliche Einladung zu den Tischgesprächen
am Dienstag, den 13. Februar, um 18 Uhr in der Unterkirche
zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Frage nach der Notwendigkeit dieser Verankerung stellt sich angesichts bereits bestehender Schutzbestimmungen für Minderjährige im Grundgesetz. Dort wird betont, dass die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist, jeder das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und körperliche Unversehrtheit hat, und Artikel 6 ausdrücklich feststellt, dass die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht – inklusive Kinder und Jugendliche.

Die UN-Vollversammlung verabschiedete am 20. November 1989 einstimmig die Kinderrechtskonvention. Deutschland registrierte diesen Meilenstein für die Rechte der Kinder nur am Rande, da zu dieser Zeit der Mauerfall das Hauptgeschehen war. Seit der Ratifizierung 1992 wird in Deutschland über die konkrete Umsetzung der Konvention auf verschiedenen Ebenen debattiert. Trotz der Verpflichtung als Vertragsstaat fehlt im Grundgesetz die klare Festlegung, dass bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist.

Beispiele für die Notwendigkeit dieser Perspektive im Sinne des nachhaltigen Kinderschutzes gibt es viele. Die erlebten Corona-Maßnahmen, der Anstieg von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie durch Cyberkriminalität, das Recht auf Bildung, Kinderarbeit sowie das Recht auf Überleben sind nur einige davon. Auch das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an Entscheidungsprozessen wird hinterfragt, sei es im Kindergarten, in der Schule oder bei der Umgangsregelung nach der Trennung der Eltern. Schon im Kindergarten oder im Teenkreis kann Demokratie erlernt werden.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Ein Gesetzentwurf von 2021 zur Ergänzung des Grundgesetzes um das Kindeswohl fand bisher keine Einigung. Ein erfolgreiches Beispiel für eine Grundgesetzänderung liegt im Jahr 1994 vor, als der Absatz 2 zu Artikel 6 hinzugefügt wurde, der die Gleichberechtigung von Frauen festschreibt. Dies unterstreicht, dass explizite Formulierungen notwendig sind, um Rechte durchzusetzen.

 

Nina Stahr, Mitglied im Bundestag (Bündnis 90/ Die Grünen) und Mitglied im Familienausschuss gibt uns an diesem Abend Auskunft darüber, warum Kinder in unserer Gesellschaft stärker geschützt und beteiligt werden müssen und über das Für und Wider einer Grundgesetzänderung hinsichtlich des Kindeswohls